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Medikamente im Handgepäck

Medikamente im Handgepäck Reiseapotheke
Eine Reiseapotheke oder notwendige Medikamente sollten immer im Handgepäck dabei sein

Es gibt einige wichtige Arzneimittel, die immer im Handgepäck bzw. der Reiseapotheke dabei sein sollten. Im Folgenden zeige ich dir, welche Medikamente im Handgepäck bzw. in deiner Reiseapotheke nicht fehlen sollten. Deine eigene Reiseapotheke hängt auch von deinen individuellen Bedürfnissen und deinem Reiseziel ab. Viele Arzneimittel lassen sich vor Ort kaufen aber eben nicht alle und deshalb solltest du wichtige Medikamente im Handgepäck mitnehmen. Also alle Arzneimittel, auf die du angewiesen bist, bitte mit ins Flugzeug nehmen, da Aufgabegepäck immer mal wieder verloren geht.

Wichtige nicht-verschreibungspflichtige Medikamente

Für eine Urlaubsreise bzw. Flugreise solltet ihr, je nach Bedarf, die folgenden Medikamente im Handgepäck dabeihaben bzw. Arzneimittel für die folgenden genannten Symptome:

  • Schutz vor Insekten / Moskitos / Zecken (insbesondere in Risikogebieten!)
  • Insektenstiche / Sonnenbrand
  • Schmerzmittel
  • Sodbrennen / Magenbeschwerden
  • Husten Schnupfen
  • Reisekrankheit / Reisetabletten
  • Durchfall
  • Allergien (Heuschnupfen)

Wie schon erwähnt, hängt eure Reiseapotheke auch von euren eigenen Bedürfnissen ab. Beispielsweise empfiehlt es sich, insbesondere in den Tropen, ein Insektenschutzmittel bzw. eine Creme für die juckenden Insektenstiche mitzunehmen. Wohingegen für einen Wanderurlaub eher Blasenpflaster wichtig sind. Die gerade genannten Arzneimittel (aus der Liste) bekommt ihr meistens auch vor Ort. Deshalb müssen diese auch nicht unbedingt ins Handgepäck, sondern können auch ins Aufgabegepäck. Bei einem Verlust des Aufgabegepäcks könnt ihr sie dann vor Ort nachkaufen. Innerhalb der EU braucht ihr für die eben genannten Arzneien normalerweise keine Bescheinigung, aber für Reisen in Länder außerhalb der EU ist unter Umständen eine Bescheinigung vom Arzt notwendig. Generell solltet ihr, wenn ihr auf bestimmte Arzneimittel angewiesen seid, euch eine Bescheinigung von eurem Arzt besorgen, damit es auch bei Reisen innerhalb der EU zu keinen Problemen kommt.

Weitere Hinweise was ihr alles in eure Reiseapotheke mitnehmen solltet, gibt es hier.

Letzte Aktualisierung am 25.04.2024 um 19:22 Uhr. * = Affiliate Links. Angezeigte Preise können sich geändert haben. Haftungsausschluss für Preis. Bilder von der Amazon Product Advertising API.

Wichtige verschreibungspflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtige Arzneimittel solltet ihr mit ins Flugzeug nehmen, da ihr auf diese wahrscheinlich unmittelbar angewiesen seid. Deshalb solltet ihr (unter anderem) die folgenden Medikamente im Handgepäck bei euch haben:

  • Antidepressiva
  • Antibaby-Pille
  • Blutdruckmittel / Betablocker
  • Insulin
  • verschreibungspflichtige Schmerzmittel
  • verschreibungspflichtige Schlafmittel

Antidepressiva (Benzodiazepine), einige Schmerzmittel (Opioide) und einige Schlafmittel fallen in die Kategorie Betäubungsmittel. Hierfür müsst ihr auch bei Reisen innerhalb des Schengenraums (EU) eine Bescheinigung vorzeigen. Weitere Informationen zu den Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von Medikamenten im Handgepäck (bzw. generell zur Mitnahme von Arzneien bei Reisen) findet ihr auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort könnt ihr auch die benötigten Formulare für Betäubungsmittel herunterladen.

Bei Reisen außerhalb des Schengenraums informiert euch bitte bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften und auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts. Für einige Länder reicht eine Bescheinigung für die Einfuhr bestimmter Arzneimitteln, in anderen Ländern ist die Einfuhr bestimmter Arzneien verboten. Daher ist es wichtig, dass ihr euch bitte rechtzeitig vor Reiseantritt informiert.

Bescheinigung für Spritzen, Krücken & Co.

Für alle anderen Arzneimittel, die nicht in die Kategorie Betäubungsmittel fallen, könnt ihr das Formular vom ADAC verwenden.

Insulin Insulinspritze Blutzuckermessgerät im Handgepäck
Insulinspritze & Blutzuckermessgerät im Handgepäck

Diese Bescheinigung könnt ihr u. a. für die Mitnahme von Spritzen verwenden, auf die ihr während des Fluges angewiesen seid und deshalb im Handgepäck mitführen müsst. Spritzen zählen als gefährlicher Gegenstand und dürfen normalerweise nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Für Spritzen, die ihr mit ins Flugzeug nehmen müsst, benötigt ihr eine Bescheinigung, dass ihr auf dieses Arzneimittel angewiesen seid. Insbesondere bei Thrombose oder Diabetes solltet ihr die entsprechenden Medikamente im Handgepäck dabeihaben und euch vor Reiseantritt eine ärztliche Bescheinigung besorgen.

Krücken und andere Gehhilfen (Gehstock) dürft ihr mit ins Flugzeug nehmen. Sie müssen bei der Fluggesellschaft auch nicht im Vorfeld angemeldet werden. Trotzdem kann es nicht schaden sich im Vorfeld bei der Fluggesellschaft zu informieren und sich vorab anzumelden. Einige Fluggesellschaften bzw. Flughäfen unterstützen gehbehinderte Passagiere, indem sie einen Rollstuhl zur Verfügung stellen.

Flüssige Medikamente im Handgepäck

Flüssige Arzneimittel dürft ihr ohne Einschränkung mitnehmen, wenn ihr eine schriftliche Bestätigung vom Arzt dabeihabt. Bei einigen Arzneien reicht auch ein Rezept mit eurem Namen bzw. ihr müsst euren Bedarf glaubhaft machen. Wohingegen ihr für Spritzen und andere unverzichtbare flüssige Medikamente im Handgepäck immer eine Bescheinigung mit eurem Namen vom Arzt dabeihaben solltet. In diesem Fall gelten auch nicht die Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten. Habt ihr solch eine Bestätigung nicht, müsst ihr zweierlei beachten: Einerseits müsst die Regeln zur Mitnahme von Flüssigkeiten beachten (100 ml pro Behälter und Behälter im Plastikbeutel verstauen). Andererseits müsst ihr eventuelle Einfuhrbeschränkungen beachten, insbesondere wenn ihr außerhalb der EU verreist. Teilweise reicht eine Bescheinigung, teilweise ist die Einfuhr verboten. Zum Beispiel ist in einigen Ländern Hustenstiller mit Codein verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Flüssige Babynahrung ist im Handgepäck immer erlaubt (wenn das Baby dabei ist) und es gelten auch nicht die Flüssigkeitsbeschränkungen.

Weitere Quellen:

Fachgesellschaft für Reisemedizin

14 Gedanken zu „Medikamente im Handgepäck“

  1. Vielen Dank für den Artikel der Hinweis mit den Betäubungsmitteln war für mich Gold wert, da mir das gar nicht bekannt war und ich sonst vielleicht bei meiner nächsten Reise Probleme bekommen hätte.

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  2. Hallo, für Allergie und Antibabypille, war von Arzt Rezept geschrieben, brauche ich Bescheinigung?
    Wir reisen nach Türkei Antalya.

    Danke Andrea

    Antworten
    • Hallo,
      vielen Dank für deine Nachricht. Bei deutschen Flughäfen reicht das Rezept aus, meistens wird das aber gar nicht kontrolliert.
      Bei internationalen Flügen solltest du eine Bescheinigung dabei haben, einen Vordruck, den dein Arzt ausfüllen kann, findest du hier.
      Generell brauchst du bei verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Nachweis für deinen Bedarf. Für die Antibabypille sollte an deutschen Flughäfen das Rezept ausreichen und bei internationalen Flügen/Flughäfen die verlinkte Bescheinigung. Genau dasselbe gilt für die Allergie-Medikamente. Insbesondere wenn sie flüssig sind, müssen sie in den Beutel mit den Flüssigkeiten (Allergie-Arzneien werden ja oft als Augentropfen und Nasensprays eingenommen). Sollten die Allergie-Mittel als Tabletten vorliegen, ist es meistens kein Problem (und es wird wahrscheinlich nicht einmal nach einem Nachweis gefragt).
      Trotzdem sollte bei verschreibungspflichtigen Medikamenten immer ein Nachweis mitgenommen werden (wenigstens das Rezept vom Arzt solltest du dabei haben!).

      Antworten
  3. Hallo,

    meine Mutter hat vom Arzt ein Medikamt verschrieben bekommen da sie mit Wasser mischen muss.
    Nun da sie auch Schwerbehindert ist, haben wir davor das Medikamt in Wasser vor dem Flug gemischt.
    So hat sie eine Flasche Mineralwasser dabei gehabt mit der Mischungungsverordnung.
    Der Arzt hat meiner Mutter auch eine Bescheiniung geschrieben das es notwendig des Fluges wäre.

    Nun die Dame der Kontrolle hat auch erlaubt es mitzunehmen. Doch dann kam von hinten jemand und sagte ist nicht erlaubt weil es ein Mineralwasser wäre sie könnte es drinnen kaufen.

    Nun wir haben alles versucht richtig zu machen …möchten uns beschweren. Wie ist die Rechtslage?

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    • Hallo,
      vielen Dank für die Nachricht und deinem Beitrag zum Erfahrungsaustausch hier, auch wenn deine Erfahrung nicht so positiv waren – was mir übrigens sehr leid tut. Grundsätzlich kann ich dir keine verbindliche Aussage zur Rechtslage geben, sondern nur meine persönliche Einschätzung.
      Meiner Ansicht nach hast du nicht falsch gehandelt. Du hast eine ärztliche Bescheinigung für ein Medikament dabeigehabt, welches in Wasser aufgelöst werden muss. Daher war dein Anliegen eine Flasche Wasser (mit dem darin aufgelösten Medikament) mitzunehmen durchaus nachvollziehbar. Dennoch kann ich den Sicherheitsbeamten verstehen, da die Mitnahme von Flüssigkeiten in Behältern mit mehr als 100ml Volumen verboten ist. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt (u. a.) für Medikamente. Medikamente dürfen in größeren Packungsgrößen mitgenommen werden (also mehr als 100 ml) und sie müssen auch nicht in den 1-Liter Beutel.
      Das Problem in deinem Fall war vermutlich die Tatsache, dass es sich um eine normale Mineralwasserflasche gehandelt hat. In diesem Fall war es für die Sicherheitskräfte nicht klar ersichtlich, dass in dem Wasser ein Medikament war. Beim nächsten Mal würde ich nachfragen, ob ein weiterer Kollege vom Sicherheitsdienst oder der Vorgesetzte dazu kommen kann und dann versuchen die Angelegenheit sachlich vorzutragen. Beschweren bzw. die Angelegenheit eventuell aufklären kannst du bei der zuständigen Organisation für die Sicherheitskontrollen. In Deutschland übernimmt die Bundespolizei die Sicherheitskontrollen an Flughäfen.
      Ansonsten wäre es vermutlich wirklich sicherer und besser erst nach der Kontrolle Wasser zu kaufen und das Pulver dort drin aufzulösen.

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  4. Hallo,
    ein sehr hilfreiches Forum, erstmal ein dickes Dankeschön
    Ich fliege am 31.08, Samstag, mit Ryanair nach Valencia.
    Eine Autoimmunerkrankung hat es geschafft das ich nun Medikamentenabhängigkeit bin, traurig aber wahr, ich war noch nie im Urlaub, auch ist dies mein erster Flug, daher die Unsicherheit , mitführen muss ich 2x 25ml Diazepam und 30 Zopiclon , ein Reisemedizinischer Informationsdienst liegt vor, die Rezepte auch, ich hoffe ich habe alles richtig gemacht denn ich bin total verunsichert und habe Angst das mir die Sachen abgenommen werden, ich hoffe auf eine Antwort
    Liebe Grüße aus Duisburg
    Bea
    I

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